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Das Wohl Ihrer Samtpfote liegt uns sehr am Herzen und damit verbunden Ihr Vertrauen uns gegenüber sowie Ihre Zufriedenheit.


Bitte lesen Sie sich in Ihrem und unserem Interesse die Aufnahmebedingungen aufmerksam durch. Für Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

1. Jeder Kater muss ab dem 8. Lebensmonat kastriert sein.

Unkastrierten, weiblichen Katzen wird für die Dauer des Aufenthaltes die Pille verabreicht (vom Tierhalter mitzubringen)!


2. Gültige Impfungen sind Voraussetzung für einen Aufenthalt in der Tierpension! Impfungen sind erforderlich und dienen dem Schutz Ihrer Katze/n und der Vermeidung von Krankheiten unter den anderen Tieren. Die Impfungen gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und Leukose (erfolgte Grundimmunisierung vorausgesetzt) darf zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht älter als 12 Monate sein. Gegen Tollwut nicht älter als 36 Monate. Impfungen bitte 3 Wochen vor Aufnahme durchführen lassen, damit sich das Immunsystem Ihrer Katze/n in Ruhe erholen kann.

Erforderliche Impfungen: Katzenseuche, Katzenschnupfen

Individuell: Tollwut, Leukose, FIP

Impfpass immer mitbringen! Verbleibt während des gesamten Aufenthaltes der Katze/n in der Tierpension (Nachweis für das Veterinäramt).

3. Flohbehandlungen müssen 1 Tag und eine Wurmkur 1 Woche vor Aufnahme in der Tierpension bei der Katze/n durchgeführt werden! Sollten bei Routine Kontrollen ein Flohbefall festgestellt werden, wird die Tierpension eine erneute Behandlung mit Frontline durchführen, die Katze/n kommt mind. 48 Std. gebührenpflichtig in Quarantäne (2,50 €/Tag) und ein Umgebungsspray zur Parasiteneindämmung der Einrichtungsgegenstände wird eingesetzt. Die Kosten für die Behandlung der Katze/n, sowie die Anschaffung eines Ungeziefervernichters wird Ihnen von uns in Rechnung gestellt (je nach Mittel ca. 30 €). Auch Wohnungskatzen können mit Flöhen und Würmern belastet sein! Auch hier sollte eine regelmäßige Behandlung durchgeführt werden. Bitte diese Mittel immer bei Ihrem Tierarzt besorgen. Andere Mittel aus der Apotheke oder Zoofachhandel sind in der Regel nicht ausreichend wirksam!

4. Bei allen Vorsichtsmaßnahmen, regelmäßiger Reinigung und Desinfektion, ist es nicht auszuschließen, dass sich Viren und Bakterien über einen längeren Zeitraum in der Umgebung (Katzenzimmer) aufhalten. Jede Katze überträgt bei Aufnahme neue Keime in die Pension oder sie gelangen über den Menschen in die Räumlichkeiten (Besichtigung der Tierpension), bei Abgabe und Annahme der Katze/n und Betreuung von Freigänger-Katzen. Dadurch ist es möglich, dass Katzen während ihres Aufenthaltes erkranken können. Gerade junge oder ältere Tiere, deren Immunsystem nicht ausreichend stabil ist oder auch Tiere aus reiner Wohnungshaltung, sind anfälliger unter Stress.

Als vorbeugende Maßnahme zur Keimreduzierung und im Bedarfsfall reinigen wir die Katzenzimmer (Flächen und Inventar) regelmäßig mit Rhodasept. Es ist ein Desinfektionsmittel, das gegen unbehüllte und behüllte Viren, Bakterien und Pilze wirkt und dadurch die Erreger folgender Katzenkrankheiten sicher bekämpft: Tollwut, Katzenseuche, Katzenschnupfen, Parvovirose und Leukose.

Die Tierpension kann für Krankheiten gleich welcher Art nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das Risiko trägt der Katzenhalter.

5. Bei ersichtlichen Erkrankungen wie Augenentzündungen, Durchfall, Fressunlust (nicht durch Heimweh bedingt), Schnupfen, Fieber, Verletzungen (durch andere Pensionskatzen oder Aufenthalt im Gehege), werden wir sofort den Tierarzt konsultieren. Der Katzenhalter erhält umgehend eine Info. Die Tierarztkosten trägt der Kunde. Erhöhte Pflegebedingungen (rassebedingte Fell- oder Augenpflege oder Verabreichung von Medikamenten) sind im Tagespreis enthalten. 

6. Wir bitten Sie bei Besichtigung unserer Einrichtung und Abgabe/Abholung Ihrer Katze die Anzahl der Personen auf ein Minimum zu beschränken.

7. Kinder dürfen die Einrichtung auch besichtigen, wenn sie gesund sind und während des Zeitraums des Besuches in der Nähe ihrer Eltern bleiben und nicht unkontrolliert umher laufen.

8. Wir sind kein Streichelzoo! Die Gasttiere haben Stress, wenn Besucher in die Katzenzimmer kommen. Viele Tiere mögen es nicht, von fremden Personen angefasst zu werden. Um Verletzungen durch Katzen zu vermeiden und auch Keimübertragung (Hände) zu vermindern, ist das Anfassen der Gastkatzen nur nach Rückfrage und mit unserer Erlaubnis gestattet. Das dient auch zum Wohl Ihrer Katze während des Aufenthaltes!

9. Vor dem Betreten der Katzenzimmer erhält jeder Besucher Einmal-Schuhüberzieher. Diese sind über die Straßenschuhe anzuziehen. Ansonsten dürfen die Räumlichkeiten nicht betreten werden.


10. An- und Abreisetag werden als ganze Tage berechnet unabhängig davon, wann Sie Ihre Katze/n im Rahmen der Öffnungszeiten bringen möchte.

11. Eine Buchung ist bindend! Nach telefonischer Anmeldung und Buchung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Der Pensionsplatz für Ihre Katze/n ist ab diesem Zeitpunkt zwei Wochen für Sie reserviert. Im Anhang dieser E-Mail befindet sich ein Vertrag. Diesen Vertrag bitte ausgefüllt an die Tierpension zurück senden. Mit Vertragsabschluss erkennen Sie die Aufnahmebedingungen der Tierpension an und es wird eine pauschale Anzahlung von 50% der Pensionskosten fällig, welche mit den Gesamtkosten des Aufenthalts verrechnet wird. Bitte überweisen Sie den genannten Anzahlungsbetrag innerhalb der angegebenen Reservierungsfrist auf das Konto der Tierpension, ansonsten verfällt der Anspruch auf den Pensionsplatz. Der Restbetrag ist bei Aufnahme in der Pension bar oder vorab per Überweisung zu begleichen. Sollten Ihre Katze/n die Buchung nicht antreten, wird die Anzahlung als Ausfallentschädigung einbehalten. Die Rückerstattung der Anzahlung ist nur möglich, wenn die Reservierung mindestens 2 Wochen vor dem reservierten Zeitraum storniert wurde.

12. Der Kunde kann seine Katze/n jederzeit, auch vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums, wieder aus der Pension abholen. Der gezahlte Gesamtpreis mindert sich dann nicht um den Betrag der entsprechenden Tagessätze und wird auch nicht zur Verrechnung gut geschrieben.

Verlängerungen sind nach Rücksprache möglich. Die Kosten pro Tag für die Verlängerung sind bei Abholung vom Kunden in bar zu entrichten.


13. Falls der Abholtermin der Katze nicht eingehalten werden kann, informieren Sie die Tierpension rechtzeitig. Sollte 5 Tage nach Beendigung des Pensionsaufenthaltes Ihre Katze ohne Benachrichtigung nicht abgeholt worden sein, sind wir berechtigt, das Tier einem Tierschutzverein zu übergeben. Ebenso erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Veterinäramt über das Zurücklassen der Katze/n unter Angabe von Name und Anschrift des Tierhalters.


14. Trockenfutter ist im Pensionspreis enthalten. Nassfutter muss für den Zeitraum des Aufenthaltes für die Katze/n vom Tierbesitzer mitgebracht werden (zur Kalkulation: zwei 100 g Beutel/Schälchen pro Tag/pro Katze).

15. Geschäftszeiten:


Montag - Samstag: 10:00-18:00 Uhr


Sonn- und Feiertage geschlossen!

(keine Aufnahmen und Abholungen möglich)


Wir behalten uns vor, die Aufnahmebedingungen jederzeit um Punkte zu ergänzen oder Änderungen vorzunehmen!

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